ich hab die fragen beim ESTA antrag alle wahrheitsgemäß mit nein beantwortet und nen freies feld in dem man eventuelle vorstrafen eintragen muß gibbet ja nich,
wobei ich auch schwer bezweifel dass da jemand was eintragen würde ....
der antrag is wohl normalerweise in wenigen min. durch, bei uns hat es keine drei min. gedauert, und ich glaube nich das die Homeland Security in der kurzen zeit die antworten wirklich genaustens überprüft bzw. überprüfen kann - soll heißen abgleiche mit den strafregister vornimmt ...
vllt. gibt es ne genauere überprüfung wenn eine oder mehr fragen mit JA beantwortet werden, aber wer macht das schon wenn er zum urlauben rüber will ?
und erst recht nich wenn er unlautere absichten hat ....
stellt sich also mal wieder die frage nach dem sinn des ganzen ...
@ AkuchiMoia/Volker - hattest du denn die fragen wahrheitsgemäß beantwortet ? also dass du BTM vorstrafen hast ?
und nur so nebenbei - pinkeln in der öffentlichkeit, dazu zählt auch pinkeln hinter nem gebüsch o.ä., is auch in D nich erlaubt und es is zumindestens ne ordnungsstrafe fällig wenn man dabei erwischt wird ...