Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.
Zitat von: Jack Black am 22.08.2007, 15:30 Uhr2) Und was tu ich immer? (Das ist jetzt eine Frage).Die Erklärung dazu erübrigt sich, dieser Thread spricht für sich....
2) Und was tu ich immer? (Das ist jetzt eine Frage).
Wie ist es eigentlich wenn man mal bei dem second screaning oder wie man es nennt war? muss man es bei der nächsten Einreise wieder machen? Wurde bei meiner letzten Einreise in die USA auch in dieses Büro geschickt mit der Mappe in der Hand, dauerte ca 3 min dann war alles ok, muss ich bei der nexten Einreise wieder rein oder ist das Zufall?
Na, wenn die Länge des letzten Interviews ein Indiz für die Probleme bei der nächsten Einreise ist(bei mir waren es 30min) , dann sehe ich ich aber für meine nächste Reise schwarz.
Zitat von: Jack Black am 23.08.2007, 12:21 UhrDen Flug hast Du ja gemacht - und zurückfliegen tust Du auch.Du nimmst aber nicht Deinen gebuchten, sondern einen anderen. Wenn jetzt Dein Ticket nicht umbuchbar ist, dann bezahlst Du im schlimmsten Fall den aktuellen Preis für einen Oneway-Flug.
Den Flug hast Du ja gemacht - und zurückfliegen tust Du auch.
Zitat von: freddykr am 23.08.2007, 14:48 UhrZitat von: Jack Black am 23.08.2007, 12:21 UhrDen Flug hast Du ja gemacht - und zurückfliegen tust Du auch.Du nimmst aber nicht Deinen gebuchten, sondern einen anderen. Wenn jetzt Dein Ticket nicht umbuchbar ist, dann bezahlst Du im schlimmsten Fall den aktuellen Preis für einen Oneway-Flug.Sorry fürs Hochholen, aber ich hab trotzdem nochmal ne Frage dazu...Muss man den "Strafrückflug" wirklich selber bezahlen? Ich gehe doch mal davon aus, dass sehr viele mit nicht umbuchbaren Tickets (wie auch ich) unterwegs sind...Ich dachte immer, das übernimmt das DoHS oder die Fluggesellschaft!?
Zitat von: Tinerfeño am 20.01.2008, 00:17 UhrZitat von: freddykr am 23.08.2007, 14:48 UhrZitat von: Jack Black am 23.08.2007, 12:21 UhrDen Flug hast Du ja gemacht - und zurückfliegen tust Du auch.Du nimmst aber nicht Deinen gebuchten, sondern einen anderen. Wenn jetzt Dein Ticket nicht umbuchbar ist, dann bezahlst Du im schlimmsten Fall den aktuellen Preis für einen Oneway-Flug.Sorry fürs Hochholen, aber ich hab trotzdem nochmal ne Frage dazu...Muss man den "Strafrückflug" wirklich selber bezahlen? Ich gehe doch mal davon aus, dass sehr viele mit nicht umbuchbaren Tickets (wie auch ich) unterwegs sind...Ich dachte immer, das übernimmt das DoHS oder die Fluggesellschaft!?Warum sollten Sie? Ist doch nicht deren Verschulden..
Gut, Fluggesellschaft ist schon klar, aber der Staat eventuell - ich dachte immer, der bezahlt das, damit man möglichst schnell wieder weg ist.