Somit muss man im Maximalfall 10 Jahre nachweisen können, ob eine Sache in der EG verzollt wurde. Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...
Dann konstruieren wir jetzt mal einen Fall, der alle Komponenten berücksichtigt:
Ich fahre in den Urlaub, habe mir vor drei Jahren eine DSLR japanischer Herkunft gekauft. Ganz normal bei Amazon, mit der in Deutschland geltenden 2 Jahren Gewährleistung. Die 2 Jahre sind lange herum und ich habe auch die Quittung längst entsorgt (was bei mir völlig normal ist und auch sicherlich nicht gegen BGB oder StGB verstößt).
Am Zoll in Düsseldorf bitte ich darum, die Kamera zu deklarieren (gem. der mir vorliegenden Informationen), damit ich sie bei der Wiedereinreise nicht erneut verzollen muss. Der Zöllner riecht Lunte (hat halt seinen besonderen Tag) und verlangt die Quittung:
"Habe ich nicht mehr", sage ich wahrheitsgemäß.
"Tja, da haben Sie jetzt ein Problem", sagt der Zöllner.
Und fährt fort: "Wir werden die Kamera hiermit konfiszieren, da es sich anscheinend um geschmuggelte Ware handelt".
Sagt's und tut's.
"Außerdem werden wir jetzt Ihre Personalien hier festhalten, Sie haben nun x Wochen Zeit, bei Ihrem Zollamt die Quittung und/oder Zollpapiere für Ihre Kamera vorzulegen. Gelingt Ihnen das nicht, werden wir die Kamera endgültig einziehen und Sie wegen Schmuggels zur Anzeige bringen".
Selbstverständlich gelingt mir das nicht, denn ich habe die Quittung längst nicht mehr. Da ausgerechnet bei Zollangelegenheiten eine grundsätzliche Beweislastumkehr zählt und das auch noch für einen Zeitraum von 10 Jahren, bin ich also anschließend meine Kamera los, werde wegen Schmuggels verurteilt und muss auch noch eine empfindliche Geldstrafe zahlen.
Und das nur, weil ich eine kleine Quittung weggeworfen habe und dann auch noch so blöd war, am Flughafen vor dem Urlaub den Zoll zu kontaktieren...
... und wer das alles wirklich glaubt, der frißt wahrscheinlich auch kleine Kinder.