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Autor Thema: Flug bestätigen lassen (Rückflug)  (Gelesen 27942 mal)

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wulpertinger

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #45 am: 25.03.2006, 12:31 Uhr »
Cool ist auch wenn man auflegt ! man wird sofort wieder zurückgerufen von dem Mistcomputer !!!

Naja Andi wenn er dein Englisch schon nicht verstanden hat da wundert mich nicht das er bei meinem gleich komplett ausgestiegen ist ^^

tom22

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #46 am: 25.03.2006, 12:51 Uhr »
Vor Gericht hat kürzlich ein Flugpassagier einen Prozess gegen die Fluggesellschaft zu diesem Thema gewonnen. Die Fluggesellschaft wollte ihm nicht den Flugpreis erstatten, nachdem er den Flug verpaßt hatte, da das Abflug vorverlegt wurde. Nach dem Gerichtsurteil ist ein Passagier zur Rückbestätigung bei Flugtickets mit "ok-Buchungen" nicht verpflichtet.

Justinian

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #47 am: 25.03.2006, 14:23 Uhr »
Zitat von: tom22
Vor Gericht hat kürzlich ein Flugpassagier einen Prozess gegen die Fluggesellschaft zu diesem Thema gewonnen. Die Fluggesellschaft wollte ihm nicht den Flugpreis erstatten, nachdem er den Flug verpaßt hatte, da das Abflug vorverlegt wurde. Nach dem Gerichtsurteil ist ein Passagier zur Rückbestätigung bei Flugtickets mit "ok-Buchungen" nicht verpflichtet.

Interessant, auch wenn man aus Deiner Aussage bisher keine Rückschlüsse ziehen kann/sollte.
Welches Gericht hat geurteilt? Welches Aktenzeichen (das man eben auch den Sachverhalt und die Begründung kennt)? Woher stammt die Info?

cleoxx

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #48 am: 25.03.2006, 19:08 Uhr »
Hallo zusammen,

da die meisten Airlines ja ausdruecklich schreiben, dass eine Rueckbestaetigung nicht notwendig ist, haben wir das auch noch nie gemacht!!! Wir sind aber bisher trotzdem immer mitgekommen. Die Flugzeiten haben wir meist vorab nochmal per Internet gechecked, aber bisher hatten wir immer das Glueck, dass sich an den Zeiten nix geaendert hat. Wer jetzt meint, dass das Glueck/Zufall waere: Mein Freund fliegt beruflich sehr viel durch die Gegend (einige Male im Jahr interkontinental nach USA)...

Gruessle
cleoxx


America_Crazy

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #49 am: 25.03.2006, 20:02 Uhr »
Wir haben unseren Flug auch noch nie rückbestätigen lassen. Bisher ist es immer gut gegangen, aber das muss ja auch nicht immer so sein. Also wenn die Möglichkeit besteht, versuchen wir auch immer online noch schnell abzuklären, ob es denn Änderungen gab. Das ist ja wohl auch ein Grund der Rückbestätigung neben der Absicherung für die Airline selber. Viele Airlines wollen nun aber keine Rückbestätigung haben. Dieses Jahr werden wir aber auch Änderungen des Flugplanes auf Handy zugeschickt bekommen was auch toll ist. Eine Rückbestätigung ist bei der Airline mit der wir fliegen werden nicht notwendig.

Gruß
America_Crazy



tom22

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #50 am: 26.03.2006, 20:37 Uhr »
Zitat
Meldung aus airlinetest:

Linienflug-Passagiere können Schadenersatz verlangen, wenn ihre Fluggesellschaft sie nicht über eine Vorverlegung des Abflugs informiert hat. Das gilt auch dann, wenn die Airline von Passagieren mit sogenannter Okay-Bestätigung verlangt, sich den Abflug 48 Stunden zuvor rückbestätigen zu lassen, schreibt die Fachzeitschrift „ReiseRecht aktuell“. (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 30C149/ 0547)

Quelle: Reise Recht aktuell vom 02.12.05

Justinian

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #51 am: 29.03.2006, 14:13 Uhr »
Zunächst nochmal - auf diesem Wege - vielen Dank für das Aktenzeichen.

Ich habe mir das Urteil jetzt mal angeschaut, ganz aktuell ist es nicht, es stammt aus dem März 2005.

Zur "okay-Bestätigung":
Grundsätzlich ist demnach der Carrier verpflichtet den Flugpassagier mit "okay-Bestätigung" zu befördern (soweit ja auch das oben verwendete Zitat).
Es ist jedoch möglich, dass man als Passagier den fest erworbenen Beförderungsanspruch wieder zu verlieren, sollte die Rückbestätigung unmissverständlich und ausdrücklich vereinbart worden sein. Im verhandelten Fall war das unstreitig nicht der Fall.
Wie so eine unmissverständliche und ausdrückliche Vereinbarung jedoch genau auszusehen hat, darüber schweigt das Urteil.


Zum verhandelten Fall:
Im verhandelten Fall ging es darum, dass die Fluggesellschaft den Flug um 15 (!) Stunden vorverlegt hatte. Die Nichtbeförderung des Klägers zum gebuchten Termin allein stellte schon eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar. Es kam also hier gar nicht auf die Rückbestätigung an!

Demnach bin ich der Meinung passt dieses Urteil nicht umbedingt in eine Diskussion über Rückbestätigung ja oder nein. Hauptproblem ist nach wie vor die Frage, ob und wann eine Pflicht zur Rückbestätigung vertraglich vereinbart wurde (reicht die Belehrung auf dem Ticket?) - und dies könnte bei jedem Gericht unterschiedlich bewertet werden.
Zudem ist es sicherlich noch schwieriger, wenn die Airline keine Deutschland-Vertretung hat und demnach nicht hier verkalgt werden kann (vgl. Fluggastrechte-Thread im skultaim-Forum).[/b]

Doris H.

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #52 am: 13.08.2007, 09:53 Uhr »
In 18 Tagen gehts los in die USA  :D

Mein Reisebüro hat mir soeben gesagt, dass ich den Rückflug bei Ankunft in Los Angeles beim British Airways Schalter rückbestätigen lassen muss. Nun meine Frage: Weiß jemand wo sich dieser Schalter genau befindet? Ich hoffe, ich muss nicht durch den ganzen Flughafen laufen!?  :roll:

Danke für eure Antworten im Voraus!

zuehli

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #53 am: 13.08.2007, 10:24 Uhr »
In 18 Tagen gehts los in die USA  :D

Mein Reisebüro hat mir soeben gesagt, dass ich den Rückflug bei Ankunft in Los Angeles beim British Airways Schalter rückbestätigen lassen muss. Nun meine Frage: Weiß jemand wo sich dieser Schalter genau befindet? Ich hoffe, ich muss nicht durch den ganzen Flughafen laufen!?  :roll:

Danke für eure Antworten im Voraus!

Hallo Doris,

du solltest Dir eine Telefonnummer geben lassen, wo Du den Rückflug bestätigt bekommst. Ein Besuch beim BA-Schalter vor Ort im Flughafen kann erfolglos sein, weil der Schalter gar nicht besetzt ist. Wir hatten das auch einmal und der Weg zum Flughafen ist umsonst. Kurzer Anruf 48 Std. vor Abflug und alles ist klar.

Gruß Harald
96 New Orleans, LV, South CA, SF
98 LV, San Diego, LA
00 LV, AZ, UT, LA
03 New Orleans, FL
04 SF, ID, Yellowstone, Mid CA
05 LV, GC, Page, Zion
07 LV, UT, CO, AZ
09 FL
10 SF - LA Schleife
12 FL
13 FL
14 DEN, SD, Yellowstone, SLC, Arches
15 FL
16 LV & AZ
?? in der Nach-Trump-Aera

Hank

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #54 am: 13.08.2007, 10:30 Uhr »
1. Bitte vor dem Eröffnen eines neuen Threads in der Boardsuche nachschauen, ob es bereits ähnliche gibt. Daher: Thread gemerged.

2. Würde ich mir an Deiner Stelle ein neues Reisebüro suchen, wenn die Dir solchen Quark erzählen.

Einen Rückflug bereits bei der Ankunft rückzubestätigen ist doch völliger Nonsens. Mal ganz abgesehen davon, daß das heutzutage sowieso die Ausnahme ist, macht eine Rückflugbestätigung frühestens 72h vor der Rückreise Sinn - wenn überhaupt.

Und dann mach das telefonisch, nicht am Schalter.
Cheers,

Hank !




wernerw

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #55 am: 13.08.2007, 10:40 Uhr »
Hank hat recht.

Im speziellen Fall BA ist eine Rückbestätigung sicher nicht notwendig.

Ich machs allerdings trotzdem und erkundige mich nach den Sitzplatzreservierungen. Die sind bei mir schon "verschwunden" und ich kann dann neue Reservierungen eingeben lassen.
Bald geht's wieder los. Leider nur kurz: 26.8. bis 27.9.

Doris H.

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #56 am: 13.08.2007, 10:51 Uhr »
@WernerW: habe nun bei BA angerufen und man hat mir mitgeteilt, dass der Flug NICHT rückbestätigt werden muss. Habe mir aber trotzdem die Nr. geben lassen- sicher ist sicher

Jack Black

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #57 am: 13.08.2007, 13:48 Uhr »
Ich machs allerdings trotzdem und erkundige mich nach den Sitzplatzreservierungen. Die sind bei mir schon "verschwunden" und ich kann dann neue Reservierungen eingeben lassen.

Da man bei BA eh keine Plätze mehr reservieren kann (nur noch First Class und "special needs") entfällt das somit auch noch. Die Sitzplätze kann man seit Anfang des Jahres frühestens 24 Stunden vor Abflug via Online Check-In reservieren.

Grüße
Rainer

rck001

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #58 am: 13.08.2007, 13:53 Uhr »
Was passiert eigentlich beim Rückbestätigen des Flugges?
Wird irgendwo vermerkt, wer welchen Flug rückbestätigt hat?

Bei United ist es mir schon so gegangen, daß ich den Flug rückbestätgit habe und dann beim Abflug keine Buchungen im Computer waren. Dank der Papiertickets konnten wir den Airline-Mitabeeiter am Checkin dann doch noch überzeugen ,daß wir einen Flug gebucht hatten.

Wie kann so etwas passieren, wenn bei der Rückbestätigung 48 Stunden vorher noch angeblich alles OK war? Oder wird hier nur nachgeschaut, ob sich der Flugplan geändert hat?

1998 USA West 1999 Florida 2000 Hawaii / Las Vegas
2002 Kanada West / Florida 2004 USA West 2006 Hawaii / USA Nordwest
2010 New York 2011 Texas 2012 Kanada Ost

Lor20

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Re: Flug bestätigen lassen (Rückflug)
« Antwort #59 am: 13.08.2007, 17:46 Uhr »
viele airlines verzichten heute darauf weil es eh nur ein anteil der passagiere getan hat- somit bringt es der Airline dann auch nichts zu wissen das 100 leute sicher fliegen wenn da noch weitere 100 wahrscheinlich fliegen und 300 eventuell erscheinen könnten (mit flexiblen tickets).
Solange man sich informiert ob es änderungen bei der abflugzeit gibt sollte es keine größeren probleme geben - bei überbuchten maschinen hilft eh nur eine platzreservierung, online checkin oder früh genug da zu sein. bei einigen fluggesellschaften kann man inzwischen auch online seine flüge bestätigen.
persönlich habe ich keinen meiner insgesamt an die 100 flüge bestätigt und noch nie ein problem gehabt das ich nicht an bord gekommen bin (umsteigeverbindungen mit verspätungen mal abgesehen) - für europa und nordamerika halte ich es für recht unnütz solange man andere möglichkeiten hat sich über eventuelle Änderungen oder Vorkomnisse (streiks, unruhen o.ä.) zu informieren. Schaden kann es aber auf keinen fall wenn man spaß daran hat mit einer maschine zu sprechen :-)