« Antwort #158 am: 27.02.2023, 20:14 Uhr »
Wir können aus beruflichen Gründen max. 2,5 Wochen verreisen.
BUrlG (Bundesurlaubsgesetz):
§ 1 Urlaubsanspruch
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
...
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Für Arbeitnehmer, die Samstags arbeiten müssen (ja, so arme Schweine gibt es auch noch), sind diese 24 Tage gedacht. Wer "nur" eine 5-Tage Woche hat, hat im Sinne des BUrlG "nur" einen Anspruch auf 20 Arbeitstage. Aber, egal wie herum, es bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer mindestens 4(!) Wochen Urlaub bezahlten Urlaub bekommt. Und jetzt kommt der Knaller, den die wenigsten kennen:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen,es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oderRehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Persondes Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Und gerade Artikel 2 aus dem Paragraphen 7 ist den wenigsten Arbeitnehmern/gebern bekannt (oder sie wollen es nicht wissen). So unfassbar unzeitgemäß es klingt: der Gesetzgeber will eigentlich, dass der komplette Urlaub (also die ganzen 4 oder mehr Wochen) "am Stück" genommen werden. Und nur bei "dringenden betrieblichen" Gründen kann der Arbeitgeber kürzeren Urlaub vorschreiben. Nur - in der Praxis ist es viel, viel, viel schwerer als es gehandhabt wird. Das muss wirklich ein Grund a la "sonst droht Insolvenz" oder ähnlich sein. Die gängige Praxis, einfach vorzuschreiben, länger als 2 Wochen o.ä. "geht in dieser Firma nicht", ist faktisch Unrecht.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich würde es mir nicht gefallen lassen. Der "große" Urlaub muss mindestens 3 Wochen dauern, es ist auch medizinisch erwiesen, dass der Erholungswert ungleich höher ist als wenn man immer nur kurzen Urlaub macht. Zeig Deinem Chef doch mal den Gesetzestext.... (mein Schwager ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der kann Lieder davon singen, was mit Urlaub für ein Schindluder getrieben wird).
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08