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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163336 mal)

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Doc Snyder

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #60 am: 16.06.2009, 16:12 Uhr »
Themen zusammengeführt.

Flicka

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Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
« Antwort #61 am: 16.06.2009, 18:20 Uhr »

Jetzt mein großes Problem ich wurde vor ca 3 Jahren bekifft beim Autofahren erwischt und es wurde bei mir 0,5g Cannabis sichergestellt.
Ich wurde zu einer Verkehrsstraftat §316 verurteilt und habe 90 TS als Strafe bekommen (bin somit nicht Vorbestraft).


Na, das stimmt so nicht. Du bist tatsächlich vorbestraft. Du hast nur das Recht, auf die Frage z.B. eines Arbeitgebers, ob du vorbestraft bist, mit "Nein" zu antworten, weil die Verurteilung nicht im Bundeszentralregister eingetragen wird.

Auf dem Einreiseformular wird ganz klar nach Vorstrafen gefragt und du bist meines Erachtens deshalb verpflichtet, mit "JA" zu antworten.

Ob die amerikanischen Behörden herausfinden würden, ob du falsch geantwortet hast, ist wieder eine andere Frage.

Jack Black

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Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
« Antwort #62 am: 16.06.2009, 19:12 Uhr »
Na, das stimmt so nicht.

Das ist eben die Frage.

Du bist tatsächlich vorbestraft. Du hast nur das Recht, auf die Frage z.B. eines Arbeitgebers, ob du vorbestraft bist, mit "Nein" zu antworten, weil die Verurteilung nicht im Bundeszentralregister eingetragen wird.

Contradictio in termini - man ist eben genau nur dann "vorbestraft", wenn man in einem Strafprozess verurteilt wurde und damit die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird. Kein Eintrag = keine Vorstrafe.

Wenn also wirklich nach "Vorstrafe" im Sinne einer Vorstrafe (und nicht im Sinne einer Ordnungswidrigkeit etc.) gefragt wird und es gibt keinen Eintrag im Bundeszentralregister, dann ist man auch nicht vorbestraft und kann guten Gewissens "nein" ankreuzen.

Inspired

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #63 am: 16.06.2009, 19:31 Uhr »
Eine Straftat nach §316 ist aber keine Ordnungswidrigkeit. Somit kann der Fragesteller eben nicht guten Gewissens Straftaten verneinen.

Bastlwastel, da es ja wohl seitens des Gerichtes nicht als Lappalie abgetan wurde (die Höhe der Strafe ist nach meinem bescheidenen Wissen ungewöhnlich hoch für einen Ersttäter, der mit ein bisschen Haschisch-Genasche gefahren ist), solltest du dich eher von einem Profi beraten lassen als in einem Forum.

Ich würde mich an deiner Stelle auf Gerüchteküche und Mutmaßungen nicht einlassen und ein Visum beantragen.


Flicka

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Re: Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
« Antwort #64 am: 16.06.2009, 21:02 Uhr »
Contradictio in termini - man ist eben genau nur dann "vorbestraft", wenn man in einem Strafprozess verurteilt wurde und damit die Verurteilung im Bundeszentralregister eingetragen wird. Kein Eintrag = keine Vorstrafe.

Wenn also wirklich nach "Vorstrafe" im Sinne einer Vorstrafe (und nicht im Sinne einer Ordnungswidrigkeit etc.) gefragt wird und es gibt keinen Eintrag im Bundeszentralregister, dann ist man auch nicht vorbestraft und kann guten Gewissens "nein" ankreuzen.

Rechtskräftige Verurteilungen werden im Bundeszentralregister eingetragen. Nur enthält des polizeiliche Führungszeugnis, das man z.B. beim privaten Arbeitgeber vorlegen muss, bestimmte Einträge aus dem Bundeszentralregister nicht. In diesen Fällen ist man auch nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber selbst von diesen Vorstrafen zu erzählen, man darf sich also als nicht vorbestraft bezeichnen.

Von daher war meine Antwort oben tatsächlich FALSCH. Gemeint war da natürlich das polizeiliche Führungszeugnis, das die Strafe nicht enthalten dürfte. Im Bundeszentralregister eingetragen ist die Strafe aber sicher.

Sorry.

Bastlwastel

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #65 am: 16.06.2009, 22:47 Uhr »
Danke für die vielen guten Antworten!!!!!
Flicka hat es auf den Punkt gebracht und ich denke es ist so auch richtig.
Ich habe mit der Botschaft telefoniert und der Mann hat am Anfang auch gesagt das ich mit der esta einreisen darf da ich ja nicht Vorbestraft bin.
Auf mein erneutes fragen ist er dann seltsam geworden und hat gesagt das er mir nicht sagen kann was ich ankreuzen soll und er kamm dann auch mit keinem Infos mehr rüber.
Die sind wie Politiker reden können die alle viel ohne was zu konkretes einem zu sagen Hauptsache sie halten einen lange in der Leitung (2Euro/Min).
Ich bin echt ratlos habe schon versucht bei Rechtsanwälten mit Gebiet Reiserecht anzurufen aber die können einem nur helfen wenn man Kakalaken im Zimmer hatte und TUI verklagen will.

Wie hoch sind meine Chancen das ich ein Visum bekomme mit der Vorgeschichte.
Den wenn es nicht klappt, kann ich den neuen Job vergessen und weiter A. Geld beziehen!
Ist doch echt alles SCHE... wieso stellen die sich so an und warum habe ich damals so eine Dummheit begangen.


Zusatz....
Kennt wer eine Kostenlose Tel Nr. für die Botschaft?
Kennt wer einen Anwalt der sich wirklich damit auskennt?

LG :?

Inspired

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #66 am: 16.06.2009, 22:57 Uhr »
Äääääh, du musst in vier Wochen für 14 Tage in die USA und wenn es nicht klappt, kannst du den neuen Job vergessen??????


Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #67 am: 16.06.2009, 23:04 Uhr »
Ich würde mich an deiner Stelle auf Gerüchteküche und Mutmaßungen nicht einlassen und ein Visum beantragen.

Genau das würde ich in diesem speziellen Umfeld genau NICHT tun, denn das klappt todsicher nicht mehr in den nächsten Tagen.

Wie hoch sind meine Chancen das ich ein Visum bekomme mit der Vorgeschichte.

Null Komma Null innerhalb des vorgenannten Zeitrahmens (wenn überhaupt). Ich würde (ernsthaft) schlicht "nein" angeben und es drauf ankommen lassen. Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Aber die Chancen, dass das wirklich aufgedeckt wird, sind nahe Null.

Ich würde es einfach versuchen.

Bastlwastel

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #68 am: 16.06.2009, 23:13 Uhr »
Danke Jack Black für diese klare Aussage!
Genau das ist das Problem habe gestern die zusage bekommen und der ungefähre Zeitraum der Reise zum Einarbeiten in den neuen Job!!

Das 2. Problem ich liebe die USA war vor 4Jahren das letzte mal dort in CA und möchte mir dieses geile Land noch öfters anschauen und nicht lebenslang nicht mehr einreisen dürfen.

ratlady

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #69 am: 17.06.2009, 19:39 Uhr »
Ich habe mit der Botschaft telefoniert

Nein, Du hast mit einem (privaten) Call-Center telefoniert, deren Mitarbeiter i.d.R. genauso viel oder wenig Ahnung von der Materie haben wie Du selbst  :? (Habe leider selbst schon viel Geld fuer die abenteuerlichsten Falsch-Auskuenfte verschwendet...  :( )

Zitat
Zusatz....
Kennt wer eine Kostenlose Tel Nr. für die Botschaft?

Es gibt m.W. eine 069-Nummer fuer Frankfurt, die ist aber nicht kostenlos und auch nur fuer Leute, die bereits einen konkreten "Fall" in Bearbeitung haben. Allgemeine Beratung ist NICHT im Angebot.

Zur Ausgangsfrage - es ist voellig irrelevant, was in D als "vorbestraft" gilt oder eingetragen ist; die Frage ist, ob man jemals "verhaftet oder verurteilt" wurde. In Deinem Fall also eindeutig "ja". Theoretisch brauchst Du also ein Visum; praktisch sind die Chancen, mit einer Luege durchzukommen, zugegebenermassen vermutlich besser. ABER:

Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Falsch! Merke: Eine Luege an dieser Stelle gilt als "federal crime" - falls sie Dich jetzt reinlassen und das aus irgendwelchen Gruenden spaeter mal rauskommen sollte, kannst Du Dir im besten Fall USA vermutlich auf unbestimmte Zeit abschminken...

Andere Frage - was genau machst Du denn dort "beruflich"? Je nachdem, was "einarbeiten" genau bedeutet, brauchst Du evtl. sowieso ein Visum... (?)

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #70 am: 17.06.2009, 19:43 Uhr »
Merke: lügen an dieser Stelle ist KEINE Straftat, kann allenfalls dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.

Falsch! Merke: Eine Luege an dieser Stelle gilt als "federal crime" - falls sie Dich jetzt reinlassen und das aus irgendwelchen Gruenden spaeter mal rauskommen sollte, kannst Du Dir im besten Fall USA vermutlich auf unbestimmte Zeit abschminken...

Noch falscher. Es interessiert die Toten, ob der Betroffene irgendwann wieder einreisen darf. Straftaten werden anders bestraft als durch Verweigern einer Einreise.

Ich sage nur: Dieter Nuhr...

ratlady

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #71 am: 17.06.2009, 19:50 Uhr »
Zitat
§ 1001. Statements or entries generally

(a) Except as otherwise provided in this section, whoever, in any matter within the jurisdiction of the executive, legislative, or judicial branch of the Government of the United States, knowingly and willfully—
(1) falsifies, conceals, or covers up by any trick, scheme, or device a material fact;
(2) makes any materially false, fictitious, or fraudulent statement or representation; or
(3) makes or uses any false writing or document knowing the same to contain any materially false, fictitious, or fraudulent statement or entry;
shall be fined under this title, imprisoned not more than 5 years or, if the offense involves international or domestic terrorism (as defined in section 2331), imprisoned not more than 8 years, or both. If the matter relates to an offense under chapter 109A, 109B, 110, or 117, or section 1591, then the term of imprisonment imposed under this section shall be not more than 8 years.


http://www.law.cornell.edu/uscode/18/1001.html

Dass die Praxis oft ganz anders aussieht, duerfte wohl ebenfalls klar sein - dennoch finde ich, dass in diesem Forum nicht unbedingt zu Illegalitaeten aufgefordert bzw. selbige "verharmlost" werden sollten. Natuerlich nur meine Meinung - was er letztendlich macht, ist seine Sache.

mrh400

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #72 am: 17.06.2009, 20:32 Uhr »
Hallo,
das ..ist doch der Sinn der ganzen blöden Fragen: eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!); was immer man sich drüben zuschulden kommen läßt, wenn das dazukommt (und auffliegt), ist die Zuständigkeit der Bundesbehörden gegeben und die Beweisführung ist banalst einfach.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #73 am: 17.06.2009, 20:39 Uhr »
eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!);

Und dann wird man des Landes verwiesen. Toll.

Was soll diese dumme Diskussion? Es gibt keine (funktionierende) Alternative im vorgegebenen Konstrukt, da hilft kein Lehrerzeigefinger und jegliche (Besser)-Wisserei. Die drohende Abschiebung ist das Risiko, in Anbetracht der offensichtlich sehr betrüblichen Lebenslage ein vollständig vertretbares Risiko. Ich kenne massenhaft Menschen, die nie in der USA waren und auch nie dahin wollen.

Mit Job und vollem Bauch ist es einfach, den Staatsanwalt raushängen zu lassen.

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #74 am: 17.06.2009, 20:47 Uhr »
Hallo,
eine falsche Antwort macht Dich zum Kriminellen nach Bundesrecht(!);

Und dann wird man des Landes verwiesen. Toll.
nein, Du kannst schnell und komplikationslos verknackt werden, egal ob Dein anderes Vergehen ein Verkehrsdelikt war oder ein schwer nachweisbarer Mord. Zugegeben alles etwas theoretisch, aber möglich. Das ist wie bei Al Capone, der nicht wegen seiner vielfältigen kriminellen Aktivitäten eingebuchtet wurde, sondern wegen eines Steuervergehens, das ihm leicht nachzuweisen war.
Gruß
mrh400