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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163322 mal)

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stine1_usa

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #135 am: 08.12.2009, 07:54 Uhr »

2. Auf dem Frageformular zur Einreise mit "Nein" antworten, da ich ja nicht 5 Jahre im Gefängnis war und auch noch nie etwas mit Drogen oder Gewaltverbrechen am Hut hatte.


Ich würde in dem Fall "nein" ankreuzen, denn das entspricht ja der Wahrheit.

Rob

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #136 am: 24.12.2009, 15:56 Uhr »
Genau so siehts aus. Der Punkt ist einfach das Du keine Eintragungen wegen irgendwelchen Drogendelikten, Sittlichkeitsvergehen oder Verbrechen hast. Mach Dir keinen Kopf! Wie gesagt, ich hab knapp 4 Jahre im Knast gesessen und war von August bis September auch "mal wieder" in Haft, also keine Bange!

Frohes Fest an alle und schöne Grüße aus NY. :) :P

germaniac

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #137 am: 16.02.2010, 17:22 Uhr »
Hier wurde viel darüber diskutiert, OB man ein Visum braucht und OB man vorbestraft ist. Das kann ich beides eindeutig mit ja beantworten, da im Falle meines Freundes die Vorstrafe 5 Jahre beträgt. Meine Fragen sind hingegen:
- ob man bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes überhaupt eine Chance hat, ein Visum zu bekommen. (Mord selber steht ja als Ablehnungsgrund explizit auf der Liste, aber über versuchten Mord finde ich nichts)
- wie groß die Chance ist, dass man abgewiesen wird.
Wir wollen Urlaub machen, uns aber nach Möglichkeit auch die Option des Auswanderns oder wenigstens weiterer Urlaube offen halten. Ich fürchte, die Anworten werden negativ ausfallen, aber ich möchte es wenigstens gerne wissen. Danke schon mal vorab.

stephan65

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #138 am: 16.02.2010, 18:22 Uhr »
Meine Fragen sind hingegen:
- ob man bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes überhaupt eine Chance hat, ein Visum zu bekommen. (Mord selber steht ja als Ablehnungsgrund explizit auf der Liste, aber über versuchten Mord finde ich nichts)
- wie groß die Chance ist, dass man abgewiesen wird.

Da ihr sowieso zwecks Visum zur Botschaft müsst, fragt dort bzw. ruft an. Ich glaube nicht, dass hier soo viele Erfahrung mit versuchtem Mord haben. Was hilft es euch, wenn jetzt 4 Leute einfach mal "tippen" (Mein Tipp: vergesst es, zumindest der/die Verurteilte)?

Übrigens,
Zitat
... uns aber nach Möglichkeit auch die Option des Auswanderns ... offen halten.
ich glaube, das würde ich (erst mal) nicht erwähnen.

PhilippJFry

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #139 am: 16.02.2010, 19:51 Uhr »
Um sicher zu gehen ist es in der Tat ist es das beste, die Botschaft zu fragen. Hier im Forum gibt es soweit ich weiß keine Experten im amerikanischen Recht.


Aber ich würde mir keine Hoffnung machen. Ich verstehe diesen Satz :

No waiver shall be provided under this subsection in the case of an alien who has been convicted of (or who has admitted committing acts that constitute) murder or criminal acts involving torture, or an attempt or conspiracy to commit murder or a criminal act involving torture.


so, dass es auch bei versuchtem Mord nicht geht.

(Quelle: http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html)


germaniac

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #140 am: 17.02.2010, 09:08 Uhr »
Ich verstehe diesen Satz :

No waiver shall be provided under this subsection in the case of an alien who has been convicted of (or who has admitted committing acts that constitute) murder or criminal acts involving torture, or an attempt or conspiracy to commit murder or a criminal act involving torture.

so, dass es auch bei versuchtem Mord nicht geht.

(Quelle: http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html)

Da geht es ja wieder um den Waiver (oder?), dass er den nicht bekommt ist mir klar.

Das mit dem Auswandern wird natürlich bei dem Antrag nicht erwähnt, wäre ja schön blöd, selbst ohne jegliche Vorstrafe. Wollte es nur Euch hier mitteilen, dass es uns nicht darum geht, einmal einzureisen egal was danach ist, sondern wir eine Einreisesperre o.ä. vermeiden wollen.

Danke trotzdem für die beiden Antworten. Ich fürchte, bei der Botschaft komme ich auch nicht weit (werd's aber natürlich versuchen), es war hier auf jeden Fall einen Versuch wert. Vielleicht kommen wir ja tatsächlich irgendwann in die USA, auch wenn ich es nicht glaube. :|

CaptainC

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #141 am: 23.02.2010, 16:27 Uhr »
Ist die Frage, ob der Einreisebeamte überhaupt sieht, dass eine Vorstrafe besteht (Entschuldigung falls das schon diskutiert wurde). Kann mir aber kaum vorstellen, dass der Beamte Zufgriff auf das Vorstrafenregister eines jeden deutschen hat.

PeterPan

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #142 am: 02.03.2010, 12:51 Uhr »
Hallo Forumsmitglieder,

bin neu hier und habe zum Anfang gleich eine Frage.... :roll:

Wir (6 Leute im Alter 40-48) haben für den Sommer (August) eine Tour durch den Westen der USA geplant - und auch schon im letzten Jahr soweit gebucht.
Nun hat sich ein Reisemitglied intensiv in einem anderen Forum mit der Frage bzgl. Vorstrafe und Einreise in die USA beschäftigt (als stiller Mitleser) je mehr  darüber gelesen wurde  - umso größer wurde die Unruhe.

Fakt ist - vor fast nunmehr 25 Jahren hatte dieses Reisemitglied eine dumme Jugendsünde begangen (Unterschlagung) dieses Reisemitglied war damals noch unter 21 (haarscharf) und wurde mit einer "Jugendstrafe" versehen. Diese Jugendstrafe war - vier Wochen Sozialstunden =Gemeinnützige Arbeit sowie eine Wiedergutmachung - also den begangenen Schaden mit ZInsen und Zinseszins zurückzahlen. Was alles getan wurde.

Was nicht bekannt ist, ob je eine Vorstrafe ausgesprochen wurde - das Urteil ist nicht mehr vorhanden -der damalige Anwalt nicht mehr aktiv( laut Internet heisst es aber auch - jedes Urteil käme einer Vorstrafe gleich?)

Diese Zeit wurde irgendwie auch verdrängt - was jedoch ganz sicher ist - es besteht kein Eintrag im Führungszeugnis - auch nicht im BZR - welches angefordert wurde anfang des Jahres.
 
Bei Jobantritt wurde auf "Herz und Nieren" geprüft - und das war vor ca. 15 Jahren - wo ein solches Führungszeugnis zwingend notwendig ist/war!

Jedenfalls hat unser Reisemitglied schon den ESTA Antrag ausgefüllt (vor Buchung) - und alles mit NEIN beantwortet - in der Gewissheit korrekt zu handeln - kein Eintrag im BZR - heisst hier in Deutschland, man kann sich als NICHT Vorbestraft ansehen und auch ausgeben - jedoch nicht vor Gericht!

 
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Unser Reisemitglied ist schon fast soweit den Urlaub abzublas.

Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen? Inwieweit gilt dieses deutsche Recht für Touristen in den USA? Was ich damit meine - legt man als Tourist dieses Recht  an der Grenze ab? Diebstahl / Unterschlagung ist nun mal das, was es ist - keine Frage - aber dessentwegen sein ganzes Leben in Angst und Schrecken zu leben, erscheint mir persönlich etwas heftig. Auf der anderen Seite gibt es Sachen, die in den USA strafbar sind - in Deutschland aber nicht - will heissen, in den USA kann man dafür bestraft werden in D aber nicht.  Ob es umgekehrt ist, weiss ich nicht.

Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen -  :oops:mit der Bitte KEINE Moralpredigt oder gar den Hinweis sich ein anderes Urlaubsland zu suchen - davon hab auch ich genügend in dem anderen Forum gelesen - und ehrlich gesagt haben sich mir die Haare teilweise gesträubt - eine verübte Straftat ist nun mal eine Straftat - das, ist m.E.  auch jedem klar - genügend Vorwürfe macht sich betreffende Person selbst -


Vielen Dank für`s Mitlesen und eventuell für Rückantworten.

Liebe Grüße Miss Doubtfire
 
  

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #143 am: 02.03.2010, 13:14 Uhr »
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Jaja, das sind unsere oberkorrekten, deutschen Allesrichtigmacher und Miesredner. Beweisen kann natürlich niemand so eine Behauptung, aber schonmal sinnfrei Angst machen.

Ich kann nur empfehlen: vergesst den ganzen Müll, der darüber geschrieben wird. Selbsverständlich wird dort NEIN angekreuzt und dann wünsche ich Euch einen schönen Urlaub.

Unser Reisemitglied ist schon fast soweit den Urlaub abzublas.

Im Leben nicht!

Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen?

Natürlich.

P.S.: Ein hilfreicher Link: http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html

Kauschthaus

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #144 am: 02.03.2010, 13:21 Uhr »
Hallo Miss Doubtfire,

das Reisemitglied soll sich einfach auf den Urlaub freuen.
So wie Du die Sache schilderst halte ich es für ausgeschlossen, dass er irgendwas zu befürchten hat, bzw. irgendwas falsch angekreuzt hat.

Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

usa2008

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #145 am: 02.03.2010, 21:15 Uhr »
Zitat
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.

Vom gesunden Menschenverstand her (nicht weil ich Ahnung von Recht habe) halte ich das für Blödsinn. Wenn ich den ESTA-Antrag ausfülle, beantworte ich die Fragen nach der deutschen Rechtslage, da ich die amerikanische sicher nicht
kennen muss, um in den USA Urlaub zu machen und nach deutschem Recht ( und das weiß ich nun wieder mit 100% Sicherheit) ist man nicht vorbestraft, wenn die Tat nach dem Jugendstrafrecht beurteilt wird und der "Täter" Arbeitsstunden ableisten und Wiedergutmachung leisten muss.
Also, genießt euren Urlaub und macht´s nicht schlimmer als es ist oder besser war.

Übrigens:
Eine ganze Anzahl "öffentlicher Persönlichkeiten" wäre ansonsten wegen solcher Jugendsünden vorbestraft!!

Gaby


stephan65

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #146 am: 02.03.2010, 21:19 Uhr »
Und selbst wenn er vor 25 Jahren tatsächlich vorbestraft war, ja mei  8)...ich war auch mal jung und wild, so vor 27 Jahren.  :lol: kein Problem. Viel Spaß dort!

PeterPan

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #147 am: 03.03.2010, 08:26 Uhr »
Hallo und Guten Morgen,


zunächst einmal Danke für die Antworten.

@Petra - exakt wie ich es schilderte - damal zu DM Zeiten waren es knappe 2000 DM - warum auch immer - keine Ahnung - unnötig - denn mit den kompletten "Zusatzkosten" wie Zinsen, Anwaltskosten etc - hätte der gute Mensch ein Bike der Extraklasse bekommen!  :?

@jack Black- es sind überwiegend deutsche Einwanderer, die das Recht und damit den Zeigefinger der Moral sehr hoch heben und nebenher den Deutschen einiges absprechen. Ich gestehe, als ich ne Zeitlang dort mitgelesen habe, war auch mir ziemlich mulmig und ich dachte nur  -mein Gott, da stehen wir womöglich und einer von uns darf nicht einreisen, weil der zuständige Officer Einblick in die "Verbrecherkartei" hat. Zumindest ist dieser Eindruck entstanden. Und unser Reisemitglied war natürlich obernervös - denn mit Hindernissen dieser Art Vergangenheitsbewältigung hatte er nicht im geringsten gerechnet - zumal es unser erster Trip in die USA ist.
Alle Versuche ihn zu beruhigen sind bis gestern Abend fehlgeschlagen  dafür Danke.

@usa2008 - so seh ich dies auch - rein vom Gefühl her -

@stephan 25

 :roll:wild ist er nicht mehr - zumindest kann er sich nun ein Bike leisten  :wink:

Ich für mich weiss nicht, was ich von solchen Fragen bzgl. Esta halte - eine enorme Datenflut - wie man die tatsächlichen Terroristen dabei ausfiltern möchte, ist mir ein Rätsel  -

Lieben Gruß und herzlichen Dank  
MIss Doubtfire  

OBI

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Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #148 am: 03.03.2010, 12:02 Uhr »
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem, ich habe Flüge nach L.A gebucht am 17.05. Jetzt ist mich im später eingefallen das es ja diese neuen Reisebestimmungen gibt.

Es sieht wie folgt aus ich bin im Jahre 2007-2008 wegen BTM aufgefallen. Wurde hier zu 90 Tagessätzen zur Kasse gebeten. In Deutschlang gilt man ab dem 91 Tagessatz als vorbestraft darf ich hier denn bei der einreise den Punkt 2 mit NEIN beantworten da ja hier steht ob ich vorbestraft bin und ähnliches.

Müsste ich doch eigentlich mit einem reinem Gewissen den Urlaub antreten können?!

Ich habe hier schon ein paar Infos im Forum zusammengetragen und hier wird immer nur von einer Vorstrafe gesprochen die die jeweiligen Personen haben.

Vielleicht könnt ihr mit helfen

atecki

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Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #149 am: 03.03.2010, 12:10 Uhr »
Hi Obi,

direkt unter Deinem Posting findest Du folgenden Thread:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.0

Dort wird das Thema ausführlich behandelt. Einfach mal durchlesen ;-)

Grüße

Axel

PS: Ein Fragezeichen nach den Tagessätzen wäre hilfreich, da Du ja eine Frage stellst und keine Feststellung triffst ;-)