Hallo Forumsmitglieder,
bin neu hier und habe zum Anfang gleich eine Frage....
Wir (6 Leute im Alter 40-48) haben für den Sommer (August) eine Tour durch den Westen der USA geplant - und auch schon im letzten Jahr soweit gebucht.
Nun hat sich ein Reisemitglied intensiv in einem anderen Forum mit der Frage bzgl. Vorstrafe und Einreise in die USA beschäftigt (als stiller Mitleser) je mehr darüber gelesen wurde - umso größer wurde die Unruhe.
Fakt ist - vor fast nunmehr 25 Jahren hatte dieses Reisemitglied eine dumme Jugendsünde begangen (Unterschlagung) dieses Reisemitglied war damals noch unter 21 (haarscharf) und wurde mit einer "Jugendstrafe" versehen. Diese Jugendstrafe war - vier Wochen Sozialstunden =Gemeinnützige Arbeit sowie eine Wiedergutmachung - also den begangenen Schaden mit ZInsen und Zinseszins zurückzahlen. Was alles getan wurde.
Was nicht bekannt ist, ob je eine Vorstrafe ausgesprochen wurde - das Urteil ist nicht mehr vorhanden -der damalige Anwalt nicht mehr aktiv( laut Internet heisst es aber auch - jedes Urteil käme einer Vorstrafe gleich?)
Diese Zeit wurde irgendwie auch verdrängt - was jedoch ganz sicher ist - es besteht kein Eintrag im Führungszeugnis - auch nicht im BZR - welches angefordert wurde anfang des Jahres.
Bei Jobantritt wurde auf "Herz und Nieren" geprüft - und das war vor ca. 15 Jahren - wo ein solches Führungszeugnis zwingend notwendig ist/war!
Jedenfalls hat unser Reisemitglied schon den ESTA Antrag ausgefüllt (vor Buchung) - und alles mit NEIN beantwortet - in der Gewissheit korrekt zu handeln - kein Eintrag im BZR - heisst hier in Deutschland, man kann sich als NICHT Vorbestraft ansehen und auch ausgeben - jedoch nicht vor Gericht!
Unter anderem wurde in dem anderen Forum geschrieben, dass dieses deutsche Recht nicht auf amerikanischem Boden bestand hat und man würde schlicht wieder eine Straftat begehen, wenn man mit NEIN ankreuzt.
Unser Reisemitglied ist schon fast soweit den Urlaub abzublas.
Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen? Inwieweit gilt dieses deutsche Recht für Touristen in den USA? Was ich damit meine - legt man als Tourist dieses Recht an der Grenze ab? Diebstahl / Unterschlagung ist nun mal das, was es ist - keine Frage - aber dessentwegen sein ganzes Leben in Angst und Schrecken zu leben, erscheint mir persönlich etwas heftig. Auf der anderen Seite gibt es Sachen, die in den USA strafbar sind - in Deutschland aber nicht - will heissen, in den USA kann man dafür bestraft werden in D aber nicht. Ob es umgekehrt ist, weiss ich nicht.
Kann mir bitte jemand etwas dazu sagen - :oops:mit der Bitte KEINE Moralpredigt oder gar den Hinweis sich ein anderes Urlaubsland zu suchen - davon hab auch ich genügend in dem anderen Forum gelesen - und ehrlich gesagt haben sich mir die Haare teilweise gesträubt - eine verübte Straftat ist nun mal eine Straftat - das, ist m.E. auch jedem klar - genügend Vorwürfe macht sich betreffende Person selbst -
Vielen Dank für`s Mitlesen und eventuell für Rückantworten.
Liebe Grüße Miss Doubtfire