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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 169364 mal)

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nomad

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #210 am: 21.06.2011, 10:52 Uhr »
Dann hole ich den Thread für meine Zwecke wieder nach oben.

Ich bin Student und möchte ein Auslandssemester in den USA absolvieren. Hierfür benötige ich ein Studentenvisum J1.
Mein Problem ist, ich wurde vor einem halben Jahr zu 40 Tagessätzen je 17€ wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 Abs 1, 230 Abs. 1 StGB) verurteilt. Auf den genauen Tathergang möchte ich nicht näher eingehen.
Im mir vorliegenden Führungszeugnis stehen ergo keine Einträge.
In diesem Thread wurde soweit ich gelesen habe, die Thematik des ESTA Antrages durchgekaut. Wie ist dies allerdings bei einem Visumsantrag? Gibt es bei jenem auch eine Frage nach dem "moral turpitude"?

Wie soll ich bei meinem Besuch in der Botschaft vorgehen? Soll ich vor meinem Besuch das Urteil auf englisch übersetzen lassen? Soll ich das das deutsche Urteil mitnehmen? Reicht ein polizeiliches Führungszeugnis aus? Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein Visum trotz dieses Makels zu bekommen?

Danke,
MfG

Generell sind kriminelle Taten, die u.a. in die Bereiche Moral Turpitude oder Drogenvergehen fallen, - ob verurteilt oder nicht - immer ein Ausschlusskriterium für eine Einreise in die USA. Und zwar sowohl für VWP/ESTA, als auch für ein Visum. Vgl:

http://travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html
"(2) Criminal and related grounds.-"

Aber zum Glück gibt es Ausnahmen, wie man im obigen Text lesen kann. In diesem Zusammenhang käme also vielleicht die Ausnahme in Punkt (2) (A) (ii) (I) in Frage. Wenn ich das richtig verstehe, dann kann man trotzdem ein Visum bekommen, wenn man weniger als ein halbes Jahr Gefängnisstrafe bekommen hat. Das würde für Dich ja vielleicht passen. Allerdings steht im gleichen Absatz auch, dass die maximal mögliche Gefängnisstrafe für diese Tat nicht mehr als ein Jahr betragen darf. Nach §223 StGB beträgt die Maximalstrafe für die einfache Körperverletzung fünf Jahre. Das klingt nicht gut!

Aber die genaue Interpretation dieser Regelungen ist sicher nicht einfach, da gibt es bestimmt Fachleute, die da weiterhelfen können.

Viel Glück,
nomad.

Rob

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #211 am: 07.08.2011, 22:52 Uhr »
Hy Dan.

Das sicherste ist immer zuerst zur Botschaft zu gehen und nicht zwangsläufig auf Beiträge in Foren oder Websites zu hören. Auch wenn mein oben geschriebenes Statement noch immer recht aktuell ist, solltest Du dir lieber den Rat von offiziellen Stellen holen, denn damit liegst Du meist am besten. :)

Gruß aus Köln

ChristianNRW

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Einreise USA "Vorstrafe"
« Antwort #212 am: 26.11.2011, 12:54 Uhr »
Hi zusammen,

meine Frau und ich möchten gerne nächses Jahr (wahrscheinlich November/Dezember) Urlaub in den USA machen mit zu 99% sicherheit in Miami Beach Florida.

Es gibt da nur eine Sache die mir wirklich Kopfzerbrechen verursacht. Im Jahr 2010 wurde ich mit einer Geldstrafe von 1200,- zu 45 Tagessätzen verurteilt. Sonst nichts. Also keine Gewahrsahm, keine U-Haft oder ähnliches. Es ging sich da auch um kein Gewaltverbechen oder ähnliches. Im Deutschen Gesetz spricht man ja von Vorbestraft erst bei einer Geldstrafe zu ü. 90 Tagessätzen. Sprich nach deutschem gesetz bin ich in dem Sinne nicht vorbestraft.

Wie sieht das jetzt mit der Einreise in die USA aus? Ich habe gelesen das man auf dem Hinflug in die USA ein Formular ausfüllen muss wo dann drin steht bzw. man gefragt wird ob man vorbestraft ist. Muss ich das dann mit Ja beantworten?! Falls ich das mit Ja beantworten muss wie ich gehe ich da vor, muss ich mir ein Visum in der Amerikanischen Botschaft in Deutschland besorgen?

Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir da weiterhelfen könnt, das Thema macht mich schon ziemlich fertig :-(

Viele Grüße
Christian

atecki

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Re: Einreise USA "Vorstrafe"
« Antwort #213 am: 26.11.2011, 13:03 Uhr »
Hi Christian,

zu dem Thema gibt es schon mehrere Threads, z.B. diesen hier:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.0

Weitere Threads findest Du mit der Suchmaschine.

Viele Grüße

Axel

EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #214 am: 26.11.2011, 13:17 Uhr »
Ich habe die Threads mal zusammengeführt.

Jack Black

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Re: Einreise USA "Vorstrafe"
« Antwort #215 am: 26.11.2011, 14:02 Uhr »
Ich habe gelesen das man auf dem Hinflug in die USA ein Formular ausfüllen muss wo dann drin steht bzw. man gefragt wird ob man vorbestraft ist

Nein, das wird aus mir nicht bekannten Gründen immer wieder falsch kolportiert. Es wird NICHT danach gefragt, ob man "vorbestraft" ist, die genaue Frage (die Du übrigens auch selbst ganz einfach im ESTA Antrag nachlesen kannst) lautet wie folgt:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #216 am: 26.11.2011, 14:06 Uhr »
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #217 am: 26.11.2011, 14:25 Uhr »
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

Wobei es da auch mehrere Interpretationen gibt, wobei ich immer noch der Meinung bin, dass hier wirklich Sexualdelikte gemeint sind.

Das ergibt sich aus dem Fragekontext, denn sonst wäre die fortführende Alternative "oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt" sinnfrei, denn das wäre bereits im ersten Teil der Frage abgedeckt, wenn man "gegen die Sittlichkeit" allgemein verstehen will als "wider die guten Sitte" resp. einfach als Straftat. Die Frage müßte ja konserquenterweise dann schon nach dem ersten Teil aufhören, selbst die explizite Erwähnung von Drogen wäre dann schon doppelt gemoppelt, denn auch das wäre schon im ersten Frageteil inkludiert.

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #218 am: 26.11.2011, 14:38 Uhr »
Ich habe gerade die Seite eines Immigration Lawyers gefunden, wo sehr genau aufgeführt ist, was gegen die Sittlichkeit meint und was nicht:

http://hartimmigration.com/detention-appeals/inadmissibility-waivers.html

Bei Vergehen gegen Besitz z.B.

(3) Crimes against property – Examples:

(a) Involving moral turpitude:

    Arson
    Blackmail
    Embezzlement
    Extortion
    Forgery
    Fraud
    Larceny
    Possession of stolen property with the knowledge it is stolen
    Receipt of Stolen property
    Robbery
    Burglary
    Stealing cellular air time
    Theft
    Petty theft under California law
    Securities fraud
    Illegal use of credit cards
    Trespass (malicious)


Damit sind Dinge, die oft zu Tagessätzen führen (z.B. Betrug oder Diebstahl) sehr wolh anzugeben und mit ja zu beantworten.

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #219 am: 26.11.2011, 15:02 Uhr »
Ich weiß, dass es diese Texte gibt. Das beantwortet aber meine vorgestellte Frage aber nicht.

Und es beantwortet auch nicht die Frage, wieso im deutschen ESTA Text nur "Sittlichkeit" verwendet wird, wenn es anscheinend nicht so gemeint ist? ESTA bietet explizit einen deutschen Text an (der ist nicht von Dritten o.ä.), wer als "unbedarfter" Deutscher sich nicht die Mühe macht (oder einfach nicht die Kenntnisse besitzt), den amerikanischen Text zu lesen, wird wohl kaum auf die Idee kommen, dass dort etwas anderes gemeint sein könnte als das, was es im Deutschen bedeutet.

Muss man als Deutscher vor Beantwortung der Frage einen qualifizierten Dolmetscher einsetzen, oder wer verschuldet ggf. falsche Antworten auf Grund der ungenauen Übersetzung? Wieso wird überhaupt ein deutscher Text angeboten?

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #220 am: 26.11.2011, 15:11 Uhr »
Nun, dass muss man mal definieren was gegen "die Sittlichkeit" heißt. Lt. Wikipedia:

Zitat
Der Begriff Sittlichkeit bezeichnet die Übereinstimmung des Denken und Handelns mit dem Sittengesetz, das heißt: den von der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft akzeptierten Regeln. Im Alltagsgebrauch beschreibt er die Forderung, das gesellschaftliche Regelwerk, also die guten Sitten und den Anstand zu wahren.

Sittengesetz:

Zitat
Das Sittengesetz ist keine ausformulierte, schriftlich niedergelegte Norm, sondern ein Ausdruck dessen, was in der Allgemeinheit und dem allgemeinen Rechtsempfinden nach, d.h. der Mehrheit der Menschen einer Gemeinschaft, als sittengemäß bzw. anstößig gilt. Insofern wird es als eine quasi kollektive Übereinkunft darüber, was für das Zusammenleben gesitteter Wesen verbindlich sein soll, stark durch die Ansichten der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Moralvorstellungen geprägt. Es ist also einem steten Fluss unterworfen.

Demnach ist es also gegen akzeptierte Regeln. Und ein Betrug oder Biebstahl ist daraus folgernd gegen allgemein akzeptierte Regeln.

Bis 1973 waren im StGB Verbrechen gegen die Sittlichkeit Sexualdelikte. Danach wurde dieser Begriff gegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ausgetauscht. Daher kann es durchaus sein, dass aufggrund der historischen Verwendung für viele Deutsche ein Sittlichkeitsdelikt heute immer noch mit einem Sexualverbrechen gleichgesetzt wird.

Nach der heute anscheinend gebräuchlichen Nutzung des Wortes stimmt diese Auslegung wohl nicht mehr (zumindest nicht im Sinne des StGB). Daher würde ich schon die Definition z.B. auf der genannten RA Seite als die ansehen, die allgemein gültig ist. Auch ist die Übersetzung lt. Wörterbuch korrekt gewählt im Formualr. Sicherlich gebe ich dir recht, dass hier Beispiele, die gemeint sind, hilfreich wären.

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #221 am: 26.11.2011, 17:08 Uhr »
Nach der heute anscheinend gebräuchlichen Nutzung des Wortes stimmt diese Auslegung wohl nicht mehr (zumindest nicht im Sinne des StGB).

Und was hast Du dann hiermit sagen wollen:

Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

??

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #222 am: 26.11.2011, 18:16 Uhr »
Naja, was du nicht verstehen willst, verstehst du auch nicht...

Wenn du genau lesen würdest vor deinem Antworten, da hättest du gesehen das deni zweiter zitierter Texteil von mir
vor der Internetrecherche von mir gepostet wurde.

Also, nochmal ganz langsam für dich: die Definition von Sittlichkeit heißt wohl im deutschen und amerikanischen das gleiche. Diebstahl oder Betrug fällt in beiden Ländern darunter. Es sei denn, du siehst diese Delikte so an, dass sie nicht gegen Normen in einer Gesellschafft verstossen.

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #223 am: 26.11.2011, 19:59 Uhr »
Hä??

Also, nochmal ganz langsam für dich: die Definition von Sittlichkeit heißt wohl im deutschen und amerikanischen das gleiche.

Das sagst Du jetzt, um 18.16 Uhr. Wieso hast Du, auch heute, nur vier Stunden früher, dieses hier geschrieben:

Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.

Das obige heißt doch im Klartext: die Definition von "Sittlichkeit"  heißt wohl im deutschen und amerikanischen nicht das gleiche. Oder was wolltest Du um 14.06 Uhr heute mitteilen?

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #224 am: 26.11.2011, 21:22 Uhr »
Weißt du JB... wie immer ist es müßig mit dir. Du verstehst das was du verstehen willst, wenn es deiner Meinung nach richtig ist. Andere Sichtweise (dazu gehören auch neue Erkenntnisse wenn man sich schlau macht, wie ich hier geschrieben habe) sind für dich nicht existent.

So und nun nochmal ganz langsam für JB:

Ich schrieb, gegen 14.00 Uhr das Sittlichkeit m.M. nach nach amerikanischen Maßstäben ausgelegt wird und nicht was eventuell Deutsche darunter verstehen. Nach einer Recherche konnte ich festhalten, dass Verbrechen gegen die Sittlichkeit in D nichts mehr mit Sexualdelikten zu tun hat. Also ist die Definition in den USA und D gleich. Siehe Seite des Laywers, als Beispiel Diebstahl und den Auszug Wiki, dass gegen Sittlichkeit in D bedeutet, etwas zu begehen, was nach allgemeiner Ansicht nicht mit der Meinung der Allgemeinheit konform geht. Da gehört für mich als Beispiel Diebstahl mit dazu. Vielleicht ist für dich Diebstahl ja ein Vergehen, welches nicht gegen allgemein akzeptierte Regeln einer Gesellschaft in D verstößt.

Ich weiß sehr wohl, dass du auch das wieder nicht verstehen kannst, weil es deiner Meinung nach nicht in dein Weiltbild passt. So und nun überlass ich dir das Feld, damit du schreiben kannst, dass alles was ich geschrieben Blödsinn ist und ein Verbrechen gegen die Sittlichkeit auf jeden Fall nur etwas mit Sexualdelikten zu tun haben kann.