« Antwort #68 am: 16.02.2024, 13:40 Uhr »
Vermutlich ergänzt im genannten Fall die vertragliche Regelung über die nachträgliche Rückerstattung im Schadensfall die vertragliche Hauptleistungspflicht des Vermittlers
Der Vermittler (ADAC) erstattet im Schadensfall nichts, es gibt hier keine Hauptleistungspflicht durch den ADAC. Das ist im Vertrag nicht vorgesehen. Der Mietvertrag mit ALAMO enthält den vollwertigen Collision Damage / Lost Damage Waver (eine Leistung von ALAMO), ohne jeglichen Selbstbehalt. Es geht einzig um die Vorleistung des Mieters bei Schäden, die der Vermieter nicht ad hoc selbst beheben kann und für die man beispielsweise eine Werkstatt aufsuchen soll. In der Regel aus logistischen Gründen.
Der ADAC hat hier keine eigenen Leistungen im Schadensfall angeboten. Die bieten nur den Service an, im Falle einer Vorleistung durch den Mieter das Geld bei Alamo zurückzuholen, falls Alamo nicht selbst die Rechnung beglichen hat.
Es gibt in der Tat Verträge, in denen der Vermittler die Hauptleistungspflicht anbietet, aber das ist hier nicht der Fall und das ist in den USA auch relativ unüblich, gerade weil die Vermieter (insbesondere für deutsche Gäste) einen Waver anbieten für vergleichsweise kleines Geld. Wenn man die Leistung selbst dazu buchen muss (bei Amerikanern ist das der Normalfall), kostet das alleine normalerweise ca. 20$ pro Miettag. Ziemlich teuer (im Vergleich zu Vollkaskoversicherungen). Wobei Vollkaskoversicherung ganz ohne Selbstbeteiligung auch in Deutschland nicht verschenkt wird. Bei der HUK24 konnte ich das gar nicht abschließen, Minimum 150€ bieten sie an. Aber das ist ein anderes Thema, jedenfalls enthält dieser Mietvertrag den Waver durch ALAMO.
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08