Als mit einer Bankerin verheirateter Jurist kann ich Euch vlt auf einen gemeinsamen Nenner runterbringen:
Die KK-Gesellschaften dürfen grundsätzlich KEINE Rückbuchung vornehmen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, technischer oder bedienerischer Fehler vor (Doppelbuchung, Falscheingabe etc.). AUSNAHME: Es wird das Vorliegen eines Missbrauchs in Form einer Straftat (also nicht unangebrachtes Geschäftsverhalten sondern tatsächlich eine Straftat) wird ausreichend deutlich glaubhaft gemacht.
Wenn Ihr also zu Eurer Bank geht und sagt "Die Buchung ist nicht von mir, der behauptet zwar, er hat nen Vertrag, die dortige Unterschrift ist aber gefälscht" dann KANN die Bank zurückbuchen. Da hier durchaus Auslegungsspielraum besteht hängt es häufig von der Argumentation und der Bestimmtheit des Auftretens des Kunden ab. ISt der zudem noch Jurist und spricht von "Betrug" oder ähnlichen Dingen, halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass zurückgebucht wird. Die Wahrheit dürfte also zwischen Euren Positionen sein und dann davon abhängen, wie argumentiert wird.
Gruß
TGW