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Autor Thema: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?  (Gelesen 17088 mal)

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McC

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #60 am: 20.12.2011, 22:01 Uhr »
warum buchst Du das Hotel nicht direkt... so viel teurer wird es auch nicht sein und man erspart sich Ärger.

Smokey-the-Bear

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #61 am: 20.12.2011, 22:08 Uhr »
warum buchst Du das Hotel nicht direkt... so viel teurer wird es auch nicht sein und man erspart sich Ärger.

Das Hotel selbst bietet derzeit noch keine Buchungsmöglichkeit für den Herbst an.

Opodo war die einige Möglichkeit, die ich gefunden habe, bereits jetzt für den fraglichen Zeitraum zu buchen.

(... und ich hatte ganz einfach jetzt die Lust, zu buchen)
Viele Grüße
  Frank

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Smokey-the-Bear

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Ich schreibe also den Opodo-Kundenservice an, mache auf die Diskrepanz aufmerksam und füge auch noch Screenshots von Angebot und Bestätigung mit bei. Verbunden mit der Bitte, dass wir tatsächlich ein Zimmer gemäß des ganz bewußt ausgewählten Angebots haben möchten oder ansonsten gerne stornieren möchten.

Nach 2 Kalendertagen die Rückantwort:
Wenn ich denn stornieren möchte, würde ich auf 100% der Buchungskosten sitzen bleiben.
Das Zimmer wäre in seiner Eigenschaft halt so, wie es mit nach Buchung bestätigt wurde. Ich könne ja ansonsten gerne das Hotel selbst kontaktieren.
Auch wenn ein anderer Nutzer gleich wieder wild wird würde ich die Unterlagen so zur Kreditkartenfirma weiterleiten und darum bitten die Belastung zu stornieren.

Da hätte ich ziemlich schlechte Karten.

Das wäre - wenn - eine Angelegenheit, die ich mit Opodo evtl. juristisch klären müßte. Dazu fehlt mir ehrlich gesagt die Lust. Aber vielleicht überlege ich´s mir ja noch.

In jedem Fall bin ich aber spätestens jetzt soweit darüber nachzudenken, ob man bei Opodo wirklich noch mit einem guten Gefühl buchen kann.
Viele Grüße
  Frank

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playmaker11

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #63 am: 21.12.2011, 07:28 Uhr »
Naja, wie man es dreht und wendet ist eigentlich egal, denn m.E. ist kein Vertrag zustandegekommen.
Das "An gebot" von opodo ist ja bekanntlich eine invitatio ad offerendum. Du hast also ein Angebot für ein Mtn. View Zimmer (handelt es sich hier um das Esmeralda ?)abgegeben und opodo wiederum dieses abgeändert in ein "frei verfügbares Zimmer". Das ist genaugenommen eine Änderung des Angebots und damit ein neues. Wenn Du jetzt sagst: "Nein danke !", dann kommt kein Vertrag zustande und somit dürfen sie auch nicht abbuchen. D.h. Du gibst berechtigt die KK- Überweisung zurück.
ich weiß nur nicht, ob die Leute bei der KK für solche juristischen (tja Feinheiten will ich mal gar nicht sagen, denn das ist 1. Semester) Schmankerl zu haben sind.....
No retreat, no surrender !

Jack Black

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #64 am: 21.12.2011, 10:33 Uhr »
Wenn Du jetzt sagst: "Nein danke !", dann kommt kein Vertrag zustande und somit dürfen sie auch nicht abbuchen. D.h. Du gibst berechtigt die KK- Überweisung zurück.
ich weiß nur nicht, ob die Leute bei der KK für solche juristischen (tja Feinheiten will ich mal gar nicht sagen, denn das ist 1. Semester) Schmankerl zu haben sind.....

Das meinst Du nicht wirklich ernst? Es gibt sehr wohl einen gültigen Vertrag, nämlich den zwischen Dir und der Kreditkartengesellschaft. Und eine autorisierte Zahlung kann nicht "einfach so" von der KK zurückgebucht werden.
 
Ob zwischen Opodo und Smokey Bear ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist, spielt für die KK keine Rolle. Die führen das aus, was ihrerseits die Verträge zwischen ihnen und ihren Kunden vorschreiben. Last not least kann auch nur ein Richter (und sonst niemand) entscheiden, ob hier im Zweifelsfall zwischen Opodo und Smokey Bear ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist. Ein solches Urteil wird sich eine KK-Gesellschaft sicherlich nicht anmaßen.

gabenga

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #65 am: 21.12.2011, 11:30 Uhr »
Das meinst Du nicht wirklich ernst? Es gibt sehr wohl einen gültigen Vertrag, nämlich den zwischen Dir und der Kreditkartengesellschaft. Und eine autorisierte Zahlung kann nicht "einfach so" von der KK zurückgebucht werden.

Logo meint er das Ernst, er hat doch recht. Wie jede unrechtmäßige Belastung kann die Belastung von Dir bei der Kreditkartenfirma reklamiert werden. Das wird dann seitens der Kreditkartenfirma geprüft und derjenige der die Belastung ausgelöst hat wird gehört.  Ich verstehe nicht, warum Du dies an merheren Stellen als Unmöglichkeit deklarierst, obwohl z.B. ich dies bereits mehrfach erfolgreich praktiziert habe.

Es macht ja auch keinen Sinn, wenn jede ungerechtfertigte Belastung sozusagen in Stein gemeißelt wäre und gerichtlich geklärt werden müsste.

tiswas01

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #66 am: 21.12.2011, 11:34 Uhr »
Hi

Diese Diskussion bringt nicht viel und es gibt Leute, die einfach nicht einsehen können, dass andere auch etwas wissen, wie bereits in verschiedenen Threads gesehen, aber warum wird immer die KK Gesellschaft ins Spiel gebracht?

Wie Smokey schrieb hat er auf ein ganz spezielles Angebot von Opodo reagiert und gebucht und mit KK bezahlt.  

Opodo kann diese offerierte Leistung nun nicht bieten und Smokey möchte das Ersatzangebot nicht annehmen und tritt von seinem Angebot zurück.

Ansprechpartner ist Opodo und Opodo muss den Betrag zurück erstatten, außer es gibt in den Vertragsbedingungen, die man bei Buchung akzeptiert, irgendwelche Klauseln, die das ausschließen.

Ich denke, dass die Angelegenheit so geregelt werden kann und kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden muss, wobei das leicht verdientes Geld wäre.  :D

tissi


gabenga

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #67 am: 21.12.2011, 11:52 Uhr »
Opodo stellt sich doch auf den Standpunkt, dass die unbestritten eingefügte nachträgliche Ergänzung akzeptiert werden muss.

ich habe ide Erfahrung gemacht, dass die KK sehr kundefruendlich agieren, da sie daran interessiert sind, dass die Kunden die Karten nutzen.

mrh400

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #68 am: 21.12.2011, 12:00 Uhr »
Hallo,
Das meinst Du nicht wirklich ernst? Es gibt sehr wohl einen gültigen Vertrag, nämlich den zwischen Dir und der Kreditkartengesellschaft. Und eine autorisierte Zahlung kann nicht "einfach so" von der KK zurückgebucht werden.

Logo meint er das Ernst, er hat doch recht. Wie jede unrechtmäßige Belastung kann die Belastung von Dir bei der Kreditkartenfirma reklamiert werden. Das wird dann seitens der Kreditkartenfirma geprüft und derjenige der die Belastung ausgelöst hat wird gehört.  Ich verstehe nicht, warum Du dies an merheren Stellen als Unmöglichkeit deklarierst, obwohl z.B. ich dies bereits mehrfach erfolgreich praktiziert habe.

Es macht ja auch keinen Sinn, wenn jede ungerechtfertigte Belastung sozusagen in Stein gemeißelt wäre und gerichtlich geklärt werden müsste.
ganz so einfach ist das halt alles nicht. Die Zahlung ist durch Angabe der KK-Daten bei der Buchung autorisiert und damit wälzt die KK-Firmen das Problem auf das Verhältnis zwischen KK-Nutzer und Leistungserbringer ab. Anbei mal als Beispiel ein Auszug aus den Bedingungen der DKB für die miles & more:

5. Autorisierung des Zahlungsauftrags
Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
Hierzu ist entweder
- ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen sind, oder
- an Geldautomaten, bei Vertragsunternehmen sofern erforderlich sowie an automatisierten Kassen die PIN einzugeben oder
- gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten (z.B. im Internet, mittels Telefon) anzugeben. Dabei sind die gegebenenfalls von der Bank und/oder dem Vertragsunternehmen angebotenen besonderen Authentifizierungsverfahren zu nutzen. Die Nutzung der Kreditkarte erfolgt in diesem Falle am Sitz des Vertragsunternehmens.

6. Unwiderruflichkeit von Zahlungsaufträgen
Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz.

14. Reklamationen und Beanstandungen
Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Ziff. 17 dieser Bedingungen bleiben unberührt.


Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #69 am: 21.12.2011, 12:06 Uhr »
Wenn Du jetzt sagst: "Nein danke !", dann kommt kein Vertrag zustande und somit dürfen sie auch nicht abbuchen. D.h. Du gibst berechtigt die KK- Überweisung zurück.
ich weiß nur nicht, ob die Leute bei der KK für solche juristischen (tja Feinheiten will ich mal gar nicht sagen, denn das ist 1. Semester) Schmankerl zu haben sind.....

Das meinst Du nicht wirklich ernst? Es gibt sehr wohl einen gültigen Vertrag, nämlich den zwischen Dir und der Kreditkartengesellschaft. Und eine autorisierte Zahlung kann nicht "einfach so" von der KK zurückgebucht werden.
 
Ob zwischen Opodo und Smokey Bear ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist, spielt für die KK keine Rolle. Die führen das aus, was ihrerseits die Verträge zwischen ihnen und ihren Kunden vorschreiben. Last not least kann auch nur ein Richter (und sonst niemand) entscheiden, ob hier im Zweifelsfall zwischen Opodo und Smokey Bear ein gültiger Vertrag zustandegekommen ist. Ein solches Urteil wird sich eine KK-Gesellschaft sicherlich nicht anmaßen.
Doch ist mein voller Ernst, ich erwarte aber auch nicht, daß es Nichtjuristen verstehen.
Es gibt keinen Vertrag zw. Smokey und opodo (es sei denn Smokey hätte das geänderte Angebot von opodo irgendwie angenommen) und somit natürlich auch keine Abbuchungsbefugnis. Das spielt für die Abbuchung bei der KK sehr wohl eine Rollen, denn die erfolgt ohne Rechtsgrund (ohne Autorisierung) und kann damit rückgängig gemacht werden.
Aber wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du ja mal Deine KK-Nummer posten und wir probieren das aus  :lol: :lol: :lol:
Du kannst dann mal versuchen die Klage gegen mich auf den Cayman-Islands zu führen.... :lol: :lol: :lol:

@mrh400: er erteilt doch keine Autorisierung, denn die Daten gibt er selbstverständlich bekannt unter der Voraussetzung, daß überhaupt ein Vertrag zustande kommt (bzw. in dem Glauben, daß opodo sein Angebot annehmen werde). Er will ja nicht, daß in jedem Fall abgebucht wird.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #70 am: 21.12.2011, 12:14 Uhr »
Hallo,
@mrh400: er erteilt doch keine Autorisierung, denn die Daten gibt er selbstverständlich bekannt unter der Voraussetzung, daß überhaupt ein Vertrag zustande kommt (bzw. in dem Glauben, daß opodo sein Angebot annehmen werde). Er will ja nicht, daß in jedem Fall abgebucht wird.
doch, die Autorisierung ist mit Übermittlung der Daten erteilt. Ein Vorbehalt, den die KK-Firma nicht kennen kann, ist unerheblich. Wenn von der Autorisierung unbefugt Gebrauch gemacht wird, ist das nicht mehr das Problem der KK-Firma, sondern zwischen KK-Nutzer und Anbieter. Genau das ist der (böse) Sinn dieser Regelung.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #71 am: 21.12.2011, 12:17 Uhr »
Aber wenn Du anderer Meinung bist, kannst Du ja mal Deine KK-Nummer posten und wir probieren das aus  :lol: :lol: :lol:

Wenn schon, müßtest Du doch mir DEINE KK-Nummer geben, Du bist ja so siegesgewiss, alles zurückzubekommen.

Ansonsten bin ich entsetzt, was Du als ausgebildeter Jurist gegen eigentlich besseres Wissen hier verbreitest. Natürlich ist die Zahlung autorisiert, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, spielt doch überhaupt keine Rolle. Wir wissen ja noch nicht einmal, ob der Vortrag von Smokey Bear wirklich so stattgefunden hat - ohne ihm etwas unterstellen zu wollen. Weißt Du (resp. die KK-Gesellschaft) mit absoluter Sicherheit, dass er im entscheidenden Moment den richtigen Knopf gedrückt hat?

Wenn Du (statt KK) das Geld überwiesen hättest, wäre es genau so weg, bucht die Bank auch nicht zurück. Ein KK Unternehmen prüft doch nicht die Rechtmäßigkeit und die Leistungen, die sich mit der autorisierten Zahlung verbinden. Das könnte man beliebig fortsetzen (Buchung ok - Hotel überbucht - Geld bei KK zurückbuchen: geht auch nicht, genau so unmöglich).

TGW

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #72 am: 21.12.2011, 13:17 Uhr »
Als mit einer Bankerin verheirateter Jurist kann ich Euch vlt auf einen gemeinsamen Nenner runterbringen:

Die KK-Gesellschaften dürfen grundsätzlich KEINE Rückbuchung vornehmen, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher, technischer oder bedienerischer Fehler vor (Doppelbuchung, Falscheingabe etc.). AUSNAHME: Es wird das Vorliegen eines Missbrauchs in Form einer Straftat (also nicht unangebrachtes Geschäftsverhalten sondern tatsächlich eine Straftat) wird ausreichend deutlich glaubhaft gemacht.

Wenn Ihr also zu Eurer Bank geht und sagt "Die Buchung ist nicht von mir, der behauptet zwar, er hat nen Vertrag, die dortige Unterschrift ist aber gefälscht" dann KANN die Bank zurückbuchen. Da hier durchaus Auslegungsspielraum besteht hängt es häufig von der Argumentation und der Bestimmtheit des Auftretens des Kunden ab. ISt der zudem noch Jurist und spricht von "Betrug" oder ähnlichen Dingen, halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass zurückgebucht wird. Die Wahrheit dürfte also zwischen Euren Positionen sein und dann davon abhängen, wie argumentiert wird.

Gruß
TGW

Smokey-the-Bear

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #73 am: 21.12.2011, 18:20 Uhr »
Vielen Dank, für die rege Anteilnahme.

Vorweg:
Opodo reagiert trotz wiederholter Nachfrage via eMail nicht.

Daraus schließe ich, dass die auf ihrem Standpunkt beharren, den sie mir in ihrer ersten (und bislang einigen) Reaktion vermittelt hatten (ohne dabei nur mit einem Wort auf die Diskrepanz zwischen Beschreibung gem. Website und der Beschreibung in der Buchungsbestätigung einzugehen).

Für mich macht es momentan wenig Sinn, jetzt noch die KK-Firma mit ins Boot nehmen zu wollen.

Die möchten sicherlich keine juristische Bewertung vornehmen, ob denn tatsächlich ein echter "Mangel" (so wie ich ihn sehe) oder nicht vorliegt.

Ich habe derzeit - obwohl ja die besinnliche Zeit jetzt vor der Tür stehen soll - weder Zeit noch Nerven für ein juristisches Scharmützel.

Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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Smokey-the-Bear

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Re: opodo.de: Was haltet Ihr von dieser Praxis?
« Antwort #74 am: 21.12.2011, 18:37 Uhr »
Ich habe gerade eben die Hotline von Opodo angerufen und von einer Servicemitarbeiterin - quasi als Zwischenantwort - die nachfolgenden Auskünfte bekommen:

>> Das, was ich gebucht habe, sei doch in der Bestätigung ausführlich beschrieben. Das würde ihrer Ansicht nach zählen. (Auf meinen Einwand, dass hier eine Diskrepanz zum Angebot - welches ja der Bestätigung in der Abfolge vorausgeht - vorliegen würde, konnte Sie mir nicht so richtig antworten)

>> Offenbar, so die Ausführungen, sei auch nicht Opodo, sondern der Hotelanbieter für die Angaben gemäß Opodo-Website verantwortlich. Das mag man teilweise nachvollziehen können. Aber hier liegt der Fall ja speziell: Ich wähle aus dem Zimmerangebot auf der Opodo-Website zum Hotel ein beschriebenes Zimmer mit den Eigenschaften X aus. Bestätigt bekomme ich dann aber ein Zimmer mit der Eigenschaft "vielleicht X". Da sehe ich Opodo in der Pflicht. Weiterhin.

>> Schlußendlich läge mein Vorgang aber derzeit noch bei einem Vorgesetzten zu Prüfung.
Viele Grüße
  Frank

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