Sehr geehrter Condor Kunde,
bitte beachten Sie folgende wichtigen News zu Einreisebestimmungen in die USA mit Gültigkeit für Condor Flüge ab 01.08.2010:
Die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) verpflichtet Sie zum Zwecke der Überprüfung mit den sog. Watchlisten zur Angabe der folgenden Daten: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geschlecht (auf Rechtsgrundlage des 49 U.S.C. Abschnitt 114, des Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act von 2004 und des 49 C.F.R Teil 1540 und 1560). Versäumnisse mit der Pflicht zur Übergabe dieser Daten können zur Transportverweigerung führen oder zur Verweigerung des Zutritts zum Flugsteig. Sie werden ebenfalls aufgefordert, die sog. Regress-Nummer* anzugeben, falls vorhanden. Die TSA kann die von Ihnen bereitgestellten Informationen mit denen von Strafvollzugsbehörden, Nachrichtendiensten oder anderen Behörden abgleichen (gemäß dem veröffentlichten System der Aufzeichnungsmitteilungen). Weitere Details zu TSA Datenschutzrichtlinien, zum System der Aufzeichnungsmitteilungen oder zur Datenschutz-Verträglichkeitsüberprüfung sind im Internet unter
www.tsa.gov zu finden.
Die Angabe folgender Daten ist zusätzlich erforderlich: Angaben zum Ausweisdokument, Wohnsitz (Land) des Reisenden, erste Übernachtungsadresse in den USA bzw. Transit-Angabe.
Die gesamten Informationen müssen unbedingt bis 75 Stunden vor dem geplanten Abflugtermin für alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten Flüge erfasst sein, damit sie an die TSA übermittelt werden können.
Spätere Erfassungen der Angaben sind über das Online-Formular nicht mehr möglich. Wenden Sie sich in diesem Ausnahmefall bitte direkt an den Check-in.
Bitte beachten Sie, dass ohne eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung durch die TSA keine Bordkarte ausgestellt werden darf und Sie Ihren Flug in die USA nicht antreten können.
Das Online-Formular (USA Datenformular) für die Eingabe der Secure Flight Daten finden Sie ab 28.07.2010 unter
https://www.condor.com/ibe/cfi/de/cpd/secure/cpdLogin.xhtmlAlle Informationen von Condor hierzu finden Sie ab dem 28.07.2010 unter
http://www.condor.com/tcf-de/aktuelle_reisehinweise.jsp*Falls für Sie bereits eine Sicherheitsüberprüfung durch die USA Sicherheitsbehörde durchgeführt wurde und Sie einen negativen Bescheid erhalten haben (z. B. aufgrund einer Namensverwechslung), gegen den Sie Einspruch eingelegt haben, wurde Ihnen eine Bearbeitungsnummer (Regress-Nummer) mitgeteilt.
Bei dieser E-Mail handelt es sich um eine vom System versandte Information. Eine Antwort auf diese E-Mail ist daher nicht möglich.